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Steuern sparen

durch Batteriegroßspeicher


staatliche Förderung

für die Energiewende

Ein Batteriegroßspeicher als Steuersparmodell bezieht sich auf die Nutzung von großen Batteriespeichern zur Reduzierung von Steuerlasten, insbesondere im Bereich der Energiewende und der steuerlichen Behandlung von Investitionen in erneuerbare Energien.

Unternehmen oder Privathaushalte können steuerliche Anreize und Abschreibungen nutzen, um die Kosten für den Kauf und Betrieb von Batteriegroßspeichern zu verringern, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Dies kann insbesondere durch spezielle steuerliche Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energiespeichertechnologien geschehen.

Steuern sparen durch Erneuerbare
Beratung

Mit Nestor Energielösungen

Steuern sparen

Seien Sie Teil der Energiewende und profitieren Sie von staatlicher Förderung, als:

  • Investor
  • Unternehmen/Gewerbe
  • Privathaushalt
  • Energieversorger

Sparkomponente

Großspeicher

In vielen Ländern gibt es steuerliche Anreize oder Förderprogramme für Investitionen in erneuerbare Energien und Technologien zur Energieeffizienz. Diese können auch Energiespeichertechnologien wie Batteriegroßspeicher umfassen. Unternehmen und Privatpersonen können von Abschreibungen profitieren, die es ihnen ermöglichen, einen Teil der Investitionskosten über mehrere Jahre hinweg von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören sowohl direkte Förderungen für die Anschaffung als auch steuerliche Anreize, die im Rahmen der Energiewende oder einer Förderung grüner Technologien gewährt werden.

Großspeicher
Strombörse

Sparen dank

Energieunabhängigkeit

Des Weiteren können Batterie-Großspeicher als Teil einer langfristigen Energieautarkie-Strategie insoweit steuerliche Vorteile bieten, als dass sie die Notwendigkeit zur Nutzung teuren Stroms aus dem Netz reduzieren und so langfristig Kosten sparen. Wenn Sie überschüssige, selbst produzierte Energie speichern und diese zu Zeiten höherer Strompreise verkaufen, könnten Sie zusätzliche Einnahmen erzielen, die ebenfalls steuerlich begünstigt sein können.

So können auch Sie

Profitieren

Insgesamt bietet der Einsatz von Batteriegroßspeichern als Steuersparmodell eine Möglichkeit, die eigenen Energiekosten zu senken, von staatlichen Steueranreizen zu profitieren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, während gleichzeitig die Steuerlast optimiert wird.

Für gewerbliche und industrielle Anwendungen (C & I)

Steuersparmodell Großspeicher –

Unsere Checkliste

In Deutschland und vielen anderen Ländern können Unternehmen oder Selbstständige, die in Stromspeicher investieren, steuerliche Vorteile nutzen:

1. Generell

1.1. Sonderabschreibungen

Nach § 7g EStG können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Sonderabschreibung für den Kauf von Stromspeichern nutzen. Bis zu 20 % der Anschaffungskosten können in den ersten Jahren zusätzlich abgeschrieben werden.

Voraussetzung: Der Stromspeicher muss betrieblich genutzt werden (z. B. im Zusammenhang mit einer PV-Anlage).

1.2. Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Unternehmen können vor der Anschaffung einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen.

Dadurch werden steuerpflichtige Gewinne vorab gemindert. Der Abzug ist an die Absicht gebunden, den Stromspeicher innerhalb von drei Jahren anzuschaffen.

2. Umsatzsteuerliche Vorteile

  • Wenn der Stromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird, können Unternehmen die gezahlte Vorsteuer aus den Anschaffungskosten des Stromspeichers zurückfordern.
  • Ab dem Jahr 2023 gilt in Deutschland zudem eine Umsatzsteuerbefreiung für Stromspeicher und PV-Anlagen bis 30 kW (bei privaten Haushalten oder kleineren Betrieben).

3. Betriebsausgabenabzug

Für Unternehmen und Selbstständige, die Stromspeicher nutzen, können die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden:

  • Direkt, wenn der Speicher voll abgeschrieben wird.
  • Über die gewöhnliche Nutzungsdauer (i. d. R. 10 Jahre) im Rahmen der linearen Abschreibung.

4. Steuervorteile für Privatpersonen

Privatpersonen, die Stromspeicher zusammen mit einer Photovoltaikanlage betreiben, können folgende Vorteile genießen:

4.1. Einkommenssteuerbefreiung
  • Wenn der Stromspeicher dazu beiträgt, den Eigenverbrauch zu erhöhen, fällt für den selbstgenutzten Strom in der Regel keine Einkommensteuer an.
  • Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp entfällt ab 2023 in Deutschland die Pflicht zur Versteuerung von Einkünften aus der Einspeisung.
4.2. Steuerliche Förderung durch Programme

Im Rahmen von Förderprogrammen (z. B. KfW-Programme) können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite in Anspruch genommen werden. Diese Zuschüsse müssen oft nicht versteuert werden.

5. Steuerbefreiung für Einkünfte aus Stromverkauf

  • Einkünfte aus dem Verkauf von Strom (z. B. durch Einspeisung oder Nutzung eines Speichers) bleiben steuerfrei, wenn sie einen Betrag von 410 Euro jährlich (Kleinbetragsgrenze) nicht überschreiten.
  • Für private Betreiber, die durch den Stromverkauf Gewinne erzielen, gilt oft die Liebhaberei-Regelung: Einkünfte müssen nicht versteuert werden, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

6. Spezielle Förderungen für Stromspeicher

Neben den steuerlichen Vorteilen können Investitionen in Stromspeicher von regionalen oder nationalen Förderprogrammen profitieren, z. B.:

  • BAFA-Förderung: Zuschüsse für Stromspeicher in Verbindung mit erneuerbaren Energien.
  • KfW-Programme: Finanzielle Förderung durch zinsgünstige Kredite.

7. Wichtige Hinweise zur Steuergestaltung

  • Um Steuervorteile wie den Investitionsabzugsbetrag oder die Umsatzsteuerbefreiung optimal zu nutzen, sollte der Speicher in einen betrieblichen Kontext eingebunden sein (z. B. Gewerbebetrieb, Landwirtschaft).
  • Dokumentation: Es ist wichtig, die betriebliche Nutzung und den Zusammenhang mit der PV-Anlage oder dem Stromhandel sauber zu dokumentieren.

Fazit:

Der Kauf eines Stromspeichers bietet erhebliche Steuervorteile, insbesondere für Unternehmen, Selbstständige und auch private Betreiber in Kombination mit PV-Anlagen. Die Investitionspauschale und weitere Abschreibungsmodelle ermöglichen eine attraktive steuerliche Entlastung. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert, um die optimale Strategie basierend auf den jeweiligen Rahmenbedingungen zu entwickeln.


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